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Unterhalt für Kinder und Ehegatten

Die Auseinandersetzung um Unterhaltsleistungen gehört zu den wichtigsten Fragen des Familienrechts.

Dabei unterscheidet das Gesetz - je nach der Person des Unterhaltsberechtigten - zwischen Unterhalt für minderjährige, privilegierte volljährige und sonstige volljährige Kinder, Ehegattenunterhalt während der Trennungszeit und nach der Scheidung sowie Eltern- und Verwandtenunterhalt.

Ferner beeinflusst der Grund der Unterhaltsleistung - Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit oder Alter - die Höhe und Dauer der Zahlungen.

Auf Seite des Unterhaltspflichtigen spielen die Art und Anzahl der Unterhaltsberechtigten und seine finanziellen Verpflichtungen eine wichtige Rolle.

Die gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt sind sehr knapp gefasst. Die Berechnung richtet sich nach der ursprünglich vom OLG Düsseldorf entwickelten Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien des örtlichen zuständigen Oberlandesgerichts. Außerdem spielt die Rechtsprechung des BGH eine wichtige Rolle bei der Interpretation der gesetzlichen Vorgaben. Zudem hat das Gericht seine Entscheidung immer auf die individuelle Situation der Betroffenen abzustellen. 

Für eine Unterhaltsberechnung oder -überprüfung sind gute Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung notwendig.

Kontakt

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