Grad der Behinderung - Entscheidungen des Versorgungsamts
Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf Antrag vom Versorgungsamt vor Ort ermittelt. Grundlage sind in der Regel die vom Antragsteller vorgelegten Befundberichte.Zusätzliche Befundberichte werden nicht immer eingeholt, medizinische Gutachten im Antragsverfahren eigentlich nie.
Der Grad der Behinderung hat unter anderem Auswirkungen auf die steuerliche Belastung, den Schutz des Arbeitnehmers in der Arbeitswelt und den Rentenbeginn. Daher lohnt sich eine genaue Überprüfung, ob der GdB zutreffend nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" ermittelt worden ist.
Die Einwendungen können die einzelnen Beeinträchtigungen betreffen oder den festgestellten Gesamt-GdB. Der GdB wird für jedes Gebrechen gesondert festgestellt und anschließend in einem Gesamt-GdB zusammengeführt. Nach der heutigen Rechtsprechung spiegelt sich darin hauptsächlich die größte Beeinträchtigung wieder, kleinere Gebrechen spielen nur eine untergeordnete Rolle.