Streitigkeiten mit der Krankenkasse
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse ist im SGB IV geregelt. In der Regel haben die Betroffenen keine Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse. Die Regelungen ergeben nicht in jedem Fall eindeutig, ob Versicherungspflicht besteht. Dies betrifft zum Beispiel Selbständige, Lehrer, Studenten. In solchen Fällen lohnt es sich, die Entscheidung der Krankenkasse einer genauen Prüfung zu unterziehen.
Unzufriedenheit kann auch entstehen, wenn die Krankenkasse das Krankengeld nicht weiterbezahlen will oder eine beantragte Kur verweigert.
Entscheidungen der Krankenkasse können mit Widerspruch und Klage angegriffen werden. Im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens wird die Rechtslage nochmals von einem anderen Sachbearbeiter überprüft und ggf. ein Gutachten zum Gesundheitszustand des Betroffenen erstellt.